|
Rechtliches
Auf Grund zahlreicher
Threads in verschiedenen Foren zu illegalen Rückleuchen und Co. nehme
ich es mal als Anlass, die Rubrik "Rechtliches" ins Leben zu rufen. Ich
will hiermit niemanden ins Gebet nehmen, was Ihr damit anfangt ist euch
überlassen, es soll nur als Hinweis dienen und um Tuning Neulinge
aufzuklären. Für weitere rechtliche Fragen gibt es auch viele nette
Prüfstellen wo man auch vorher fragen kann was geht und was nicht.
Lasierte Rückleuchten
Rückleuchten die
nachträglich lasiert worden sind, d. h. mit einem Tönungsspray oder Lack
nachträglich behandelt worden z.B. zum Abdunkeln sind illegal. In viele
Auktionen steht "Durch E-Prüfzeichen eintragungsfrei" Klar... im
Originalzustand. Diese Rückleuchten könnt Ihr zu Showzwecke nutzen,
jedoch nicht im öffentlichen Straßenverkehr. Sollt Ihr damit erwischt
werden drohen Bußgeld, Punkte und es kann bis hin zur Stilllegung gehen.
Aber nicht nur Ihr bringt euch dadurch in
Bredouille sondern gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmer. Da
die Rückleuchten stark abgedunkelt sind kommt die Wirkung des
Bremslichts nur sehr Schlecht zur Wirkung und es kann zu Auffahrunfällen
kommen. (Ich spreche da aus eigener Erfahrung da ich auch fast einem
drauf gefahren wäre!!!)
Anbei mal ein paar Bilder wie Ihr lasierte Rückleuchten erkennen könnt.
Es gibt auch etliche in "Flammen Optik" und Co.
  
Scheibenfolie
Scheibenfolien sollen
einem vor grellem Sonnenlicht und neugierigen Blicken schützen.
Allerdings gibt es auch hier einige Dinge zu beachten.
Windschutzscheiben müssen mindestens 75 % des Lichts durch lassen, alle
anderen Scheiben mindestens 70 %.
Bei Folien liegt eine "Bauart-Genehmigung" bei, diese sollte man sich
zuvor durchlesen damit man alle Auflagen erfüllt. Es dürfen auch nur die
hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe getönt werden. Ebenfalls
muss auf jedem Folienteil ein Prüfzeichen vorhanden sein. Eine genaue
"Einbauanleitung" sollte in der Regel auch immer beiliegen.
Mindesthöhe bei
Tieferlegung
In der
Straßenverkehrsordnung gibt es keine expliziten Vorschriften über die
Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Die Dekra schlägt zur Orientierung
folgendes vor: Ein tiefer gelegtes Fahrzeug mit vollem Benzintank und
mit einem Fahrer besetzt, muss ein Hindernis von 800 mm Breite und einer
Höhe von 110 mm mittig überfahren können, ohne es zu berühren.
Beim Tüv Nord gilt teilweise auch die Regelung 8 cm Höhe, entweder mit
Holzklotz oder das Fahrzeug muss den Rand der Grube überfahren können.
Da es dazu halt keine genauen Vorschriften gibt gilt - es kommt auf den
Prüfer oder den Polizisten an. Grundsätzlich solltet Ihr euch aber an
die "Empfehlungen" der Prüfstätten halten.
Kennzeichen seitlich
versetzen
Das vordere Kennzeichen
kann seitlich versetzt werden, wie z.B. beim Alfa Romeo wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind.
Der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen.
Ebenfalls muss das Kennzeichen in einem Winkelbereich von je 30°
beiderseits der Fahrzeuglängsachse am Tag bei klarem Wetter auf eine
Mindestentfernung von 40 m für einen Beobachter der vor dem Auto im
Stand steht lesbar sein. Das Kennzeichen muss auf einer flachen,
lotrechten oder annähernd lotrechten Fläche die senkrechte zur
Fahrzeuglängsmittelebene steht, angebracht werden. D.h. also.....
wenn eine Person in einem Winkel von 30° 40 m vor dem stehenden Auto
steht das Kennzeichen erkennen muss. Ebenfalls muss das Kennzeichen
grade also senkrecht oder annähernd senkrecht befestigt werden.
|